AGB

Wettiner Hof Riesa


§ 1 Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, sowie alle in diesem Zusammenhang vom Hotel ausgehenden weitern Leistungen und Lieferungen.
(2) Vertragsbestandteil sind nur diese Geschäftsbedingungen, die vom Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde eine gegenseitige Absprache schriftliche getroffen.
(3) Eine Unter oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten/Hotelzimmer zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist untersagt, es sei denn, es wurde eine schriftliche Einwilligung des Hotels genehmigt, dazu könnte jedoch eine zusätzliche Vergütung abhängig gemacht werden.

§ 2 Vertragsverhältnis und Reservierung
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Reservierungsbestätigung oder telefonische zustande.
(2) Wir die Hotelbestellung durch einen dritten vorgenommen, so wird dieser ungeachtet eine wirksame Bevollmächtigung, haftet er gegenüber dem Anbieter (Hotel) als Gesamtschuldner, für alle aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen.
(3) Der Gast ist dazu verpflichtet alle Angaben auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsanfrage von der Buchungsbestätigung ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich einwende, so gilt vertraglich die Buchungsbestätigung.

§ 3 Leistungen
(1) Das Hotel ist verpflichtet, das gebuchte Hotelzimmer vom Gast und die vereinbarten Leistungen bereitzuhalten und zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, für das überlassene Hotelzimmer und die von Ihm in Anspruch genommen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen gegen über Dritten des Hotels.

§ 4 Preise
(1) Die Preise bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(2) Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes oder Neueinführung oder Änderungen ist das Hotel berechtigt die Differenz an den Gast weiter zu geben bzw. die Preise entsprechend anzupassen.
(3) Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 6 Monate, sind Preisänderungen durch das Hotel berechtigt.
(4) Das Hotel kann von einem Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Leistungen des Gastes die Preise ändern.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Das Hotel ist berechtigt nach Vertragsabschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Zahlung können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(2) Das Hotel ist berechtigt jederzeit Zwischenrechnungen zu stellen, die der Gast nach gehen muss. Sollte der Gast diesen Zahlungsaufforderungen nicht gerecht werden, so ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
(3) Die Preise für erbrachte Leistungen ist vor der Abreise zu begleichen.
(4) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast mit 10,€ Mahngebühren zu rechnen und Verzugszinsen.

§ 6 Rücktrittsfristen (Stornierung)
(1) Eine Stornierung muss schriftlich oder telefonisch gegenüber dem Hotel erfolgen.
(2) Der Gast hat kein Anspruch auf Schadensersatz.
(3) Ein Rücktritt des Gastes ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Gast ist zu Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise berechtigt, im Übrigen nachfolgenden Maßnahmen:

Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreis
4 Wochen vor Anreise 0%
3 Wochen vor Anreise 20%
10 Tage vor Anreise 40%
3 Tage vor Anreise 60%
Am Anreisetag mit vorheriger Meldung 80%
Am Anreisetag ohne vorheriger Meldung 100%


§ 7 An und Abreise
(1) Das gebuchte Zimmer steht am Anreise Tag ab 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Sollte nicht ausdrücklich eine garantierte Buchung oder eine spätere Anreise vereinbart sein, hat das Hotel das Recht das Beherbergungsverhältnis fristlos zu kündigen und 80% des Gesamtpreise einzufordern.
(2) Das gebuchte Zimmer muss am Abreise Tag zwischen 6:00 Uhr und 11:00 Uhr geräumt werden. An Sonn&Feiertagen ab 7:00 Uhr. Sollte nicht ausdrücklich eine spätere Abreise vereinbart sein, hat das Hotel das Recht 50% des Übernachtungspreise in Rechnung zu stellen. Kann das Hotel eine Reservierungszusage nicht einhalten, so ist der Gast verpflichtet Ersatz bereit zu stellen.
(3) Am Abreise Tag müssen die Hotelschlüssel an der Rezeption ordnungsgemäß abgegeben werden. Bei einem Verlust des Schlüssels hat der Gast für Schadensersatz zu tragen (mindestens die Kosten von 100,€) ggf. auch für den Einbau neuer Schlösser.

 

§ 8 Haftung
(1) Der Gast haftet für all seine Schäden, die seine Mitreisenden, Besucher oder er, in dem Hotelzimmer bzw. Inventar, im Hotel oder auf der Anlage schuldhaft verursachen.
(2) Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(3) Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich dem Hotel zu melden. Dies gilt auch bei Wasser oder Feuerschäden im Zimmer oder Haus.
(4) Zurück gebliebene Sachen des Gastes werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesendet. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate lang auf, danach werden sie verwertet oder vernichtet.
(5) Auf dem Hotelparkplatz besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Schäden haftet das Hotel nicht.
(6) Schäden, die dem Gast aus der mangelhaften Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages entstehen, haftet das Hotel nur bei eigenem Verschulden und auf Nachweis.

§ 9 Datenschutz
(1) Die persönlichen Daten vom Gast werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist vertraglich notwendig.
(2) Am Anreise Tag muss der Gast seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

§ 10 Allgemeine Rechten und Pflichten
(1) Beim überlassen vom Hotelzimmer hat der Gast das Zimmer und Inventar pfleglich zu behandeln.
(2) Es gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr die Nachtruhe. In dieser Zeit ist eine besondere Rücksichtnahme geboten. Es sollten die TV und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. Ausgenommen sind angekündigte Veranstaltungen im Hotel.
(3) Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet alle Fenster und Türen zu schließen, ebenfalls sollten alle technischen Geräte, sowie das Licht ausgeschalten werden.
(4) Hund sind im Hotel gestattet gegen eine Sonderreinigungsgebühr von 10,€ pro Tag. Auch die Rücksichtnahme auf andere Gäste wird geboten, deshalb ist eine Restaurantbesuch mit Hund nicht immer möglich.
(5) Im gesamten Hotel gilt allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur auf dem Balkon oder der Terrasse gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel eine Reinigungspauschale bis 300,€ erheben.
(6) Das Anbringen von Materialien/Dekoration ist verboten. Es ist zum Ersatz von Schäden durch Anbringung von Dekoration zu sorgen.
(7) Die Internetnutzung ist gestattet. An der Rezeption wird ein Passwort zur Verfügung gestellt. Für die widerrechtliche Nutzung des Internets haftet der Gast alleine. Siehe Gästeinformation.
(8) Die Hotelmitarbeiter dürfen jeder Zeit, insbesondere bei Gefahr die Hotelzimmer betreten. Der Gast wird vorab über den Zutritt informiert, es sei denn, dies ist Ihm nach den
Umständen nicht zumutbar oder unmöglich.
(9) Die Hotelmitarbeiter der Etage dürfen das Hotelzimmer jeden Morgen zur Reinigung betreten. Außer es befindet sich ein Schild (Bitte nicht stören!) an der Hotelzimmertür.

§ 11 besondere Bedingungen bei Veranstaltungen
(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, über Art und Zweck der Veranstaltung vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß zu informieren. Nach Vertragsabschluss beabsichtigte Änderungen der Art und des Zweckes der Veranstaltung sind unverzüglich mit dem Hotel zu klären.
(2) Das Hotel behält sich das Recht vom Vertrag jederzeit zurück zu treten.
(3) Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die im Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen der vorher schriftlichen Einwilligung/Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies ohne Einwilligung und wird dadurch das wesentliche Interesse des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Das Hotel hat das Recht auf eine angemessene Vergütung zu fordern, wegen Umsatzausfall, Rufschädigung oder anderen Gründen.
(4) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen benötigt die Einwilligung vom Hotel. Die Artikel müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Sachen müssen jedoch spätestens 12 Stunden nach der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, muss der Veranstalter eine Gebühr zahlen. Sollten die Sachen unmittelbar nach der Veranstaltung nicht abgenommen werden, sind diese nicht mehr versichert und werden bei Schaden oder Verlust nicht erstattet.
(5) Der Veranstalter darf keine Speisen und Getränke selbst mitbringen. Dies wird vom Hotel gestellt.

§ 12 Schlussbestimmung
(1) Änderungen oder Ergänzungen sollten in Schriftform erfolgen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(3) Erfüllungs und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.
(4) Der Gerichtsstand ist…
(5) Der Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(6) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Die allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes.
(8) Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nicht sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften/Bestimmungen.

Stand: August 2019
Hotel Wettiner Hof, Hohe Straße 4, 01587 Riesa
Geschäftsführer: Jürgen Gollos
Registergericht: Dresden; HRN: 20194; UmsatzsteuerIdentifikationsnr.: DE 208132383